Heinrich Stader, Bei aller karnevalsbedingter Sorglosigkeit LIBELLE VERLAG - HEINRICH STADER - KEIN INHABER EINER OPERNKARTE …
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Realsatiren aus dem Feld der juristischen Hochkomik
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Heinrich Stader, Opernkarte

H E I N R I C H   S T A D E R
»Kein Inhaber einer Opernkarte muss sich der Aufführung tatsächlich aussetzen …«
Prozesse um Kunst
Ein Vademecum für Juristen und klagende Laien
96 S., himmlisch gebunden

Euro 9,90 [D] / 10,15 [A]
ISBN 978-3-909081-31-8

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Prozesse um Kunst – Ein Vademecum für Juristen und klagende Laien.

Das Buch
Die schönsten und wunderlichsten Prozesse des 20. und 21. Jahrhunderts, in denen künstlerische Aktivisten oder kunstsinnige Genießer ihre Ansprüche nach kulturellem Mehrwert durchzusetzen versuchten.

Es kommen dabei Künstler von Raffael und Richard Wagner bis Münzen-Erna und Harald Schmidt vor.
Es geht aber auch um die juristische Beurteilung von Berufen der künstlerischen Avantgarde wie Carwalker, Dressman, Fakir, Klarinettist, Rapper, Trauerredner, Wrestler und Zwergenweitwerfer.
Die unterschiedlichen Kunstbegriffe von Finanzgerichtsbarkeit und Verfassungsrecht, in zivilrechtlichen Verträgen oder eher strafrechtlichen Beurteilungen werden subtil ins Licht gesetzt. (Das milde bewertende Diktum »Affenzirkus« lässt der Autor erst auf Seite 50 einfließen.)
Wer die Anrufung von gerichtlichem Beistand erwägt bei
- unzureichendem Product-Placement seiner Käsemarke in Unterhaltungsfilmen,
- verfrühter Entsorgung einer Beuysschen Fettecke,
- Hörschäden nach Rock-Konzerten,
- vorzeitig beendeten »Elektra«-Vorführungen oder
- fehlender Ähnlichkeit auf einem Ölbild, das den Stammtisch porträtieren sollte,
findet hier erste Entscheidungshilfen
.

Der Autor
Heinrich Stader promovierte über Strafprozessrecht und arbeitet womöglich seit Mitte der 70er Jahre als Anwalt für den Schwerpunkt »privates Baurecht« in einer süddeutschen Industriestadt. Kein Wunder also, dass sein Zugriff auf eine Morphologie juristischer Komik den Durchblicker verrät; und dass der erfahrene Praktiker eine beträchtliche historische Tiefendimension vom Corpus Iuris Canonici bis zur neuesten Auflage des Palandt beherrscht.
Einer breiteren Öffentlichkeit wurde er durch die Veröffentlichung seines grundlegenden Werks »Kurze Einführung in den Juristenhumor« bekannt. Einem eigens eingeflogenen Fotografen des Nachrichtenmagazins »Focus« gelang es damals, den Autor so abzubilden, dass sein Pseudonym gewahrt blieb.


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